Eine 32-Jährige verletzt ihren Lebensgefährten im Streit durch Schläge mit einem Fleischhammer / Er will nicht, dass sie dafür bestraft wird.
LAHR. Weil sie ihren Lebensgefährten im Streit mit einem Fleischhammer verletzt hat, ist eine 32-Jährige zu 90 Tagessätzen à acht Euro verurteilt worden – die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung. Dass ihr Lebensgefährte nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Richter ein ...