Angeln in der Grauzone
Ob Strafbefehle erlassen werden, ist nach Auskunft des Amtsgerichts noch nicht entschieden.
LAHR. Am Dachswaldsee ist auch knapp ein Jahr nach Bekanntwerden der Missstände noch keine Klarheit eingekehrt. Ob das Lahrer Amtsgericht zwei Strafbefehle wegen Tierquälerei zustellt, ist noch offen. Bei der Frage, was mit den illegal errichteten Hütten passiert, ist man einem Kompromiss nahe, sagt Tobias Biendl, der Jurist der Stadt. Weiter unklar bleibt die juristische Grauzone, in der sich das Catch & Release-Angeln befindet.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Oberkircher Naturschützer Christoph Münch. Ihm waren auf der Webseite des Seeinhabers viele (inzwischen gelöschte) Bilder von Anglern ins Auge gefallen, die sich dort in Videos ...