Anrufe, Blumen, schmutzige Wäsche

Ein 45-jähriger Lahrer steht vor dem Amtsgericht, weil er seine Ex-Freundin in insgesamt 67 Fällen "gestalkt" haben soll.  

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Auch Telefonterror gehört zu den Straftatbeständen.   | Foto: DDP
Auch Telefonterror gehört zu den Straftatbeständen. Foto: DDP

LAHR. Weil er das Ende einer fünfmonatigen Beziehung nicht akzeptieren wollte, steht ein 45-jähriger Maschinenbautechniker erneut vor dem Amtsgericht. Die Anklage wirft dem arbeitslosen Mann vor, in 67 Fällen gegen das Gewaltschutzgesetz und gegen das gegen ihn verhängte Annäherungsverbot verstoßen zu haben.

Der 45-Jährige war bereits 2008 wegen ähnlicher Tatbestände zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er kam aber vorzeitig mit einer Bewährungsauflage von drei Jahren frei, die um ein halbes Jahr verlängert wurde. Kaum aus der Haft, soll ...

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