Beweislast

Arbeitgeber muss Arbeitszeit verlässlich erfassen

BZ-Plus Arbeitgeber sind verpflichtet, ein "objektives", "verlässliches" und "zugängliches" Zeiterfassungssystem einzurichten.  

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Erfassung der Arbeitszeit  | Foto: Achim Scheidemann
Erfassung der Arbeitszeit Foto: Achim Scheidemann
Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019, kann er in ...

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Schlagworte: Thomas Gnann