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ARBEIT&SOZIALES: Nichts zu verschenken

  • Di, 30. Oktober 2001
    Wirtschaft

     

Freibeträge können auf Steuerkarte eingetragen werden.

Viele Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr nach ihrer Einkommenssteuererklärung eine saftige Steuererstattung. Wer knapp bei Kasse ist, fährt allerdings besser, wenn er sich nicht nachträglich das Geld vom Finanzamt zurückholt, sondern ...

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