Auf sechs Kriterien kommt künftig es an

EXPERTEN ZUM THEMA: Am konkreten Beispiel erklärt, was es mit der ersten Tätigkeitsstätte in der Reisekostenreform auf sich hat.  

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Nathalie  Sandel  | Foto: zvg
Nathalie Sandel Foto: zvg
LÖRRACH. Reisekosten sind Aufwendungen, die den Mitarbeitern entstehen, wenn sie geschäftlich für die Firma reisen. Diese können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kosten lohnsteuerfrei über eine Reisekostenabrechnung ersetzt. Vom 1. Januar 2014 an tritt eine ...

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