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Blutiger Donnerstag

Ausschuss darf Polizeieinsatz prüfen

Roland Muschel
  • Do, 14. August 2014
    Südwest

Gutachterin weist Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück / CDU prüft nun eine Klage.

Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten 2010  | Foto: dpa
Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten 2010 Foto: dpa
STUTTGART. Die Arbeit des von der CDU heftig bekämpften zweiten Untersuchungsausschusses zum blutigen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu ...

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