Gutachterin weist Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück / CDU prüft nun eine Klage.
STUTTGART. Die Arbeit des von der CDU heftig bekämpften zweiten Untersuchungsausschusses zum blutigen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu ...