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Das Freiburger Schöffengericht hat einen 41 Jahre alten Angeklagten wegen schwerer mittelbarer Falschbeurkundung in Tateinheit mit Urkundenfälschung, gewerbsmäßiger Hehlerei, Betrug und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sein ...