Der Fall sorgte schweizweit für Empörung: In Basel ist einem Vergewaltigungsopfer in einem Berufungsprozess eine Mitschuld zugewiesen worden. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
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Dreieinhalb Monate nach seinem kritisierten Urteil im Berufungsverfahren einer Vergewaltigung hat das Basler Appellationsgericht, also die zweite kantonale Gerichtsinstanz in Zivil- und Strafsachen, die schriftliche Begründung vorgelegt. Die Strafmilderung stelle weder die Tat infrage, noch erkläre es das ...