Kindergärten und Kindertagesstätten sind noch geschlossen Aber wie ist das mit Tagesmüttern? Der Corona-Lockdown hat für Rebekka Konrad und Felicitas Rockenbach große Konsequenzen gehabt.
Tagespflegepersonen sind – anders als Kitas und Großtagespflegestellen – nicht von der Allgemeinverfügung zur Schließung der Kitas und Krippen erfasst. Tagesmütter und -väter arbeiten als Selbstständige, und die Kindertagespflege beruht auf einem zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson geschlossenen Vertrag.
Jetzt dürfen sie wieder gemeinsam draußen spielen. Fünf Kinder pro Tagesmutter sind erlaubt. Es müssen aber immer dieselben sein, das heißt, es dürfen keine Plätze geteilt werden, wie es vor der Corona-Krise erlaubt war. "Immerhin ist ...