Weil am Rhein will die Kosten für die seit dem 1. Januar mit 90 Euro dreimal so teuren Anwohner-Parkausweise nicht zurückerstatten. Und das trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag entschieden, dass die Gebühren nicht, wie geschehen, in einer Satzung geregelt werden dürfen, sondern dass dafür der Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich ist. Das Land hatte den Gemeinden allerdings den Erlass ...