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Betrug und Prostitution

  • Mi, 22. November 2006
    Rheinfelden

Mitarbeiterin des Nachtclubs "Zum Blauen Bock" wegen Beihilfe vom Amtsgericht verurteilt.

LÖRRACH/RHEINFELDEN. Prostitution ist in Rheinfelden nicht erlaubt. Dass diesem Gewerbe dennoch nachgegangen wird, gilt aber als offenes Geheimnis. In der Nachtbar "Zum blauen Bock" zahlten Kunden nicht nur für Leistungen im Separée, sondern von ihrer Kreditkarte wurde auch Geld für Getränke abgebucht, die sie nicht bestellt hatten. Wegen der Beihilfe zur Prostitution und Betruges verurteilte das Amtsgericht deshalb die Mitarbeiterin des Clubs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 10 Euro.

Zu den Ermittlungen führte die Anzeige einer "Animierdame" bei der Polizei. Sie zeigte den Inhaber der Nachtbar an, weil sie als Prostituierte dort ausgebeutet worden sei. Sie gab zudem an, dass ...

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