Zwei Jahre auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen 46-jährigen Kaufmann. Das Freiburger Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der hat seine eigene Tochter mehr 100-mal missbraucht hat.
"Jedes Strafmaß, egal wie hoch, ist berechtigt. Ich habe mich nicht im Griff gehabt, ich habe meiner Tochter Leid zugefügt, dass nicht rückgängig zu machen ist". Reumütig zeigte sich ein ...