Bewährung und hohe Geldstrafe für Gastronom
Bad Säckinger Wirt gesteht, den Sozialversicherungen und dem Finanzamt jeweils sechsstellige Summen vorenthalten zu haben / Verständigung vor Gericht.
BAD SÄCKINGEN. Auf drei Verhandlungstage war er angesetzt, doch schon am ersten Prozesstag einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger. Ein Bad Säckinger Gastronom ist gestern vom Schöffengericht am Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und 50 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Dem 58-Jährigen wurde vorgeworfen, von Mai 2000 bis März 2005 den Sozialversicherungsträgern rund 127 000 Euro Sozialabgaben für seine Angestellten vorenthalten zu haben. Beendet wurde der Prozess nach Einbindung eines ...