Bewaffnung zur Selbstverteidigung ist selten ein Vorteil
Bewaffnung zum Selbstschutz? Davon rät jedenfalls das Bundesinnenministerium ab. Der Grund: Die Waffe kann ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Was erlaubt ist und was nicht – eine Übersicht.
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Fühlen Sie sich auf dem Weg nach Hause abends nicht sicher? Wer darüber nachdenkt, sich aus diesem Grund etwa Pfefferspray, Elektroschocker oder Schreckschusswaffe zuzulegen, sollte wissen, was davon überhaupt legal mitgeführt werden darf. Bei allen genannten gibt es nämlich wichtige Vorgaben, die erfüllt sein müssen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums rät Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich von einer Bewaffnung zur Selbstverteidigung ab. Denn solche ...