Bisher sechs Lebenspartnerschaften

Trotz des seit 1. August geltenden Gesetzes "zur Beendigung der Diskriminierung" fühlen sich Lesben und Schwule diskriminiert.  

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Seit dem 1. August können Frauen mit Frauen und Männer mit Männern "eine Lebenspartnerschaft begründen". Möglich macht ihnen dies das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" (vom 16. Februar 2001). Gleichwohl fühlen sich Lesben und Schwule im wirklichen Leben nach wie vor diskriminiert.

Vier männliche und zwei weibliche Paare haben inzwischen eine solche Partnerschaft im Freiburger Standesamt begründet. Dies tritt allerdings nicht, wie bei Eheschließungen, als Standesamt in Erscheinung, sondern als ...

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