Böllern mit Rücksicht
Stadtverwaltung weist auf Verbotszonen und wichtige Sicherheitsvorkehrungen hin.
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WEIL AM RHEIN (BZ). Wie bereits im vergangenen Jahr weist die Stadtverwaltung wieder auf die Regelungen hin, die an Silvester für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten. Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.
Dabei ist ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zu den genannten Einrichtungen einzuhalten. Die Grafik zeigt, wo nach den rechtlichen Regelungen das Abbrennen von Feuerwerk in Weil am ...