Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit stellt E-Mail-Kommunikation ein – und setzt auf eine eigene App

Die Bundesagentur für Arbeit schränkt die E-Mail-Kommunikation ein und setzt auf sichere digitale Wege. Die App BA-mobil bietet datenschutzkonforme Funktionen.  

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Das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Lörrach  | Foto: Sabine Ehrentreich
Das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Lörrach Foto: Sabine Ehrentreich

Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation hat für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund soll die unsichere E-Mailkommunikation eingeschränkt und auf sichere digitale Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot umgestellt werden. Videokommunikation, Online-Terminvergabe, Kunden-Apps sind die Online-Angebote der BA für Kundinnen und Kunden, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Stefan Latuski, CIO (Chief Information Officer – Leiter der IT) der BA sagt dazu: "Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität. Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Dies ist ein wesentlicher Grund, den E-Mailverkehr mit unseren Kundinnen und Kunden einzuschränken. Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, unsere E-Services und Apps verstärkt zu nutzen."

Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind nicht geschützt

Die App BA-mobil beispielsweise biete eine praktische Upload-Funktion an, mit der datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochgeladen, Veränderungen mitgeteilt und Bescheide eingesehen werden können. Über das Online-Portal und die App lasse sich zudem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig feststellen, heißt es weiter.

Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise so bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen könnten somit schneller bearbeitet werden als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der BA, durch die die gewonnene Zeit für die individuelle Kundenberatung genutzt werden könne.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit per E-Mail einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (zum Beispiel: [email protected]) werden ab sofort deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine E-Mail an diese Adresse senden, werde diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.

Kundinnen und Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen mit Termin sind ebenfalls möglich.

Schlagworte: Stefan Latuski
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