Das Gericht bestätigt damit die Beschlüsse über ein Hells-Angels-Chapter, einen Hamas-Unterstützerverein und die Nazi-Hilfsorganisation HNG – auch wegen ihrer "kämpferisch-aggressiven" Haltung.
Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte Vereinsverbote gegen eine Rockerbande, eine Nazi-Hilfsorganisation und einen Hamas-Unterstützungsverein. Klagen der Betroffenen ...