Chaos in der Gründungsphase
Untreue und Gründungsschwindel: Neun Monate auf Bewährung für ehemaligen Geschäftsführer der Disco Funpark.
Im Amtsgericht Freiburg saß am Mittwoch ein ehemaliger Geschäftsführer der Disco Funpark auf der Anklagebank. Wegen Untreue, Gründungsschwindel, Insolvenzverschleppung, betrügerischem Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht verurteilte ihn das Gericht zu neun Monaten auf Bewährung. Mit dem seit August 2001 amtierenden Funpark-Geschäftsführer Christian Hellbling haben die Vorfälle nichts zu tun.
100 000 Mark, die eiskalt in einer Gefriertruhe versteckt wurden. Unquittierte Tageseinnahmen von mehreren 10 000 Mark, die Männer in schwarzen Koffern verstauten. Ein Buchhalter, der die Buchhaltung aufgrund fehlender ...