Aufarbeitung abgeschlossen

Das sind die 5 schwersten Versäumnisse im Staufener Missbrauchsfall

BZ-Plus Die Untersuchungskommission ist auf vieles gestoßen, was bei den Behörden nicht gut lief. Im Fokus stehen vor allem Versäumnisse bei den beiden Gerichtsentscheidungen – aber auch die Kommunikation klappte nicht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Abschlussbericht im  Staufener Missbrauchsfall liegt jetzt vor  | Foto: Konstantin Görlich
Der Abschlussbericht im Staufener Missbrauchsfall liegt jetzt vor Foto: Konstantin Görlich
Der Abschlussbericht zum Missbrauchsfall in Staufen ist einmalig in seiner Art. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das Amtsgericht Freiburg und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald haben alle verfügbaren Akten dazu ausgewertet. "Sehen Sie das auch als Ausdruck von Selbstkritik an", sagte Alexander Riedel, Präsident des OLG, bei der Pressekonferenz in Freiburg. Der Abschlussbericht widmet sich den Versäumnissen der Behörden, verzichtet aber auf personalisierte Schuldzuweisungen und gegenseitige Schuldvorwürfe zwischen den beteiligten Behörden. Indes macht er eine Reihe von Vorschlägen für strukturelle Verbesserungen. Riedel: "Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen."

Versäumnis 1: Kein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel