"Dazu haben wir die gute alte Fußnote"
BZ-INTERVIEW: Wolfgang Löwer, Ombudsmann der DFG, über wissenschaftliche Redlichkeit und Zitierpflicht auch in älteren Habilitationsschriften.
FREIBURG. Die Überprüfung älterer Habilitationsschriften in der Medizin an der Universität Freiburg hat gezeigt, dass es immer wieder textliche Übereinstimmungen mit Dissertationen gibt, die nicht als Zitat ausgewiesen sind. Dadurch ist die Diskussion aufgeflammt, man dürfe diese Arbeiten nicht nach heute geltenden Standards beurteilen. Wolfgang Löwer ist als Ombudsmann bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig für Plagiatsfragen. Mit ihm sprach Wulf Rüskamp.
BZ: Sind Textübereinstimmungen in älteren wissenschaftlichen Qualifikationsschriften anders zu beurteilen als in neueren?Löwer: Die Antwort ergibt sich ganz einfach aus der Frage: Hat es im Wissenschaftsbetrieb etwa der vergangenen 150 Jahre je die Erlaubnis zur Übernahme fremder Gedanken gegeben, ohne diese als solche zu kennzeichnen? Das gab es natürlich nicht. Wenn Sie sich Promotionsordnungen ansehen und die dort schon ewig enthaltenen Versicherungen über die Eigenhändigkeit und über die Kennzeichnung fremden Gedankengutes, dann ist doch klar, dass sich die ethischen ...