Den Laienhelfern ist nur Zuschauen erlaubt

Ein bislang ungeklärter Versicherungsschutz hindert Denzlinger Feuerwehrhelfer am Einsatz / Im Ernstfall darf jeder Bürger helfen .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In einem Katastrophenfall sind freiwil...ser Sandsäcke verteilt werden müssen.   | Foto: dpa
In einem Katastrophenfall sind freiwillige Helfer versichert, etwa wenn bei schwerem Hochwasser Sandsäcke verteilt werden müssen. Foto: dpa
DENZLINGEN. Auch wenn bereits zwölf Freiwillige den Ausbildungstag absolviert haben – ob es in Denzlingen jemals einen sogenannten Feuerwehrhelfer im Einsatz geben wird, ist fraglich. Das Problem: Bislang ist ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel