Besteuerung der Renten
Der Rentenfreibetrag bleibt stets gleich

Wie wird die Rente steuerlich behandelt, wenn man in diesem Jahr in den Ruhestand geht? Die Badische Zeitung sorgt für Klarheit.
Wer in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 83 Prozent der Rente müssen versteuert werden, 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Und dieser Rentenfreibetrag bleibt fortan in gleicher Höhe – also als fester Eurobetrag – für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen. Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner und Rentnerinnen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in den meisten Fällen für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag generell erst im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt. Ein Beispiel: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024. Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro.
Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn Peters Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten. Eben diese jährlichen Rentenerhöhungen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden. Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.
Steuerfreier Anteil der Rente schrumpft kontinuierlich
Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn Peters Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten. Eben diese jährlichen Rentenerhöhungen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden. Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.
Jörg Strötzel ist Steuerberater und
Vorstandschef der Vereinigten
Lohnsteuerhilfe (VLH). Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung für Mitglieder. Mehr unter http://www.vlh.de
Vorstandschef der Vereinigten
Lohnsteuerhilfe (VLH). Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung für Mitglieder. Mehr unter http://www.vlh.de