Detektiv zahlt mit Karte eines Toten

Amtsgericht verhängt Geldstrafe wegen Urkundenfälschung.  

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Ein Detektiv ging im Februar 2004 in einem Baumarkt in Freiburg einkaufen. Genau 106,55 Euro betrug die Rechnung, die er mit einer Bankkarte beglich. Jetzt hat sich der Einkauf um 1500 Euro verteuert. Der Detektiv hatte eine fremde Karte benutzt und die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug mit einem falschen Namen unterschrieben: Eine eine Urkundenfälschung, die der Strafrichter mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro ahndete.

Der Angeklagte ist kein Gentleman-Detektiv vom Schlage eines Sherlock Holmes. Seine Kleidung ist abgenutzt, die Hose zerrissen. Eine abgegriffene Plastiktüte birgt seine Papiere. ...

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