Von diesem Beispiel hätte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) einiges lernen können. In den Prozessen gegen den islamistischen Terrorhelfer Mounir al-Motassadeq zeigte das Hamburger OLG fast schon mustergültig, wie man einen Prozess mit großem internationalem Medieninteresse regelt.
HAMRBUG (cra). Fast die Hälfte der Journalistenplätze waren damals für die Vertreter ausländischer Medien reserviert.
Es war der erste Prozess nach den ...