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Die Beeinträchtigung muss fühlbar sein

Christian Wendel
  • Mo, 28. Juli 2014
    Kreis Lörrach

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Bauherren können bei Verzögerungen entschädigt werden für entgangenen Wohnkomfort.

Christian Wendel  | Foto: zvg
Christian Wendel Foto: zvg
LÖRRACH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. Mai 2014, VII ZR 199/13, dem Bauherrn bei der verzögerten Fertigstellung seiner Immobilie einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für entgangenen Wohnkomfort ...

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