EXPERTEN ZUM THEMA (2): Bauherren können bei Verzögerungen entschädigt werden für entgangenen Wohnkomfort.
LÖRRACH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. Mai 2014, VII ZR 199/13, dem Bauherrn bei der verzögerten Fertigstellung seiner Immobilie einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für entgangenen Wohnkomfort ...