Private Arbeitgeber können Kopftuchverbote anordnen, wenn im Betrieb alle religiösen Symbole verboten sind. Die Gerichte der EU-Mitglieder dürfen mehr Schutz der Religionsfreiheit vorsehen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Private Arbeitgeber können Kopftuchverbote anordnen, wenn im Betrieb auch alle anderen religiösen und weltanschaulichen Symbole verboten sind. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Belgien. Die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten dürfen aber einen höheren ...