Die Kautionen sind nicht legal

Schweizer Rechtsexpertin: Die Schweizer Hürden für deutsche Handwerker verstoßen gegen das EU-Recht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BASEL. Meldefristen und Kautionen – trotz Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union legt die Schweiz ausländischen Betrieben Steine in den Weg. Eine Schweizer Rechtsexpertin kam nun zu dem Ergebnis, dass die flankierenden Maßnahmen, mit denen sich die Eidgenossen vor Nachteilen der Personenfreizügigkeit zu schützen versuchen, gegen das EU-Abkommen verstoßen. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von deutschen und österreichischen Handwerks-, Wirtschafts- und Handelskammern.

Einer Pressemeldung der IHK Hochrhein-Bodensee ist zu entnehmen, dass die beauftragte Universitätsprofessorin Astrid Epiney im schweizerischen Freiburg die Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer und die in Baselland seit April geltende Kautionspflicht für Handwerker für Verstöße ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel