Erfassung der Arbeitszeit
Die Metallarbeitgeber wollen keine zusätzlichen Stechuhren

Arbeitgeber müssen laut einem Urteil die Arbeitszeit nachprüfbar erfassen – der zuständige Minister will neue Vorgaben machen. Die Wirtschaft stemmt sich gegen zusätzliche Stechuhren.
Die deutsche Metall- und Elektroindustrie fordert angesichts der anstehenden Reform des Arbeitszeitgesetzes mehr Spielraum für Arbeitgeber und Beschäftigte. "Die Arbeitszeiten, die wir heute in Deutschland haben, gehören wirklich zu den kürzesten der Welt", sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf. "Wer Wohlstand will, muss diese kurzen Arbeitszeiten dann wenigstes hochflexibel und unbürokratisch verteilen können." Stechuhren passten nicht in die Zeit.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im September entschieden, dass die Arbeitszeiten in jedem Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen. Dabei bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte daraufhin eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt.
Wolf sagte: "Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeit anders organisieren, flexibler ausrichten, besser verteilen – und ein Fünftel aller Arbeitnehmer tut das beispielsweise in Vertrauensarbeitszeit." Dabei wird nicht kontrolliert, wann die Arbeit beginnt und endet. Wolf sagte, damit seien bislang alle zufrieden gewesen. Das müsse auch künftig möglich sein.
"Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten – aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen." Stefan Wolf (Gesamtmetall)
Der Verbandschef fordert etwa, dass in Zukunft statt einer Tageshöchst- eine Wochenhöchstarbeitszeit gelten solle. "Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten – aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen." Zudem sollte es demnach Möglichkeiten geben, von geltenden Ruhezeiten abzuweichen.
Um seine Argumentation zu untermauern, hat der Metallverband mehrere Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Laut Gregor Thüsing von der Universität Bonn "ist das europäische Recht großzügig". Es erlaube durchaus eine weite Auslegung der Dokumentationspflichten.
Die Gewerkschaft IG Metall forderte hingegen, dass der Arbeitsschutz im Fokus einer neuen Regelung zur Arbeitszeiterfassung stehen müsse. Zugleich müsse es Spielräume für selbstbestimmte Zeitgestaltung geben. Den Arbeitgeberforderungen hielt Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban entgegen: "Die Arbeitszeiten massiv auszudehnen und die Ruhezeiten zu verkürzen, ist kein Beitrag zur Fachkräftesicherung." Wer über das jetzige gesetzliche Maß hinaus arbeiten lassen wolle, betreibe Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten. Zu lange Arbeitszeiten führten etwa zu mehr Krankheitsfällen.
Stechuhren passten nicht in die Zeit, meinen die Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hatte im September entschieden, dass die Arbeitszeiten in jedem Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen. Dabei bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte daraufhin eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt.
Wolf sagte: "Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeit anders organisieren, flexibler ausrichten, besser verteilen – und ein Fünftel aller Arbeitnehmer tut das beispielsweise in Vertrauensarbeitszeit." Dabei wird nicht kontrolliert, wann die Arbeit beginnt und endet. Wolf sagte, damit seien bislang alle zufrieden gewesen. Das müsse auch künftig möglich sein.
"Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten – aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen." Stefan Wolf (Gesamtmetall)
Der Verbandschef fordert etwa, dass in Zukunft statt einer Tageshöchst- eine Wochenhöchstarbeitszeit gelten solle. "Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten – aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen." Zudem sollte es demnach Möglichkeiten geben, von geltenden Ruhezeiten abzuweichen.
Um seine Argumentation zu untermauern, hat der Metallverband mehrere Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Laut Gregor Thüsing von der Universität Bonn "ist das europäische Recht großzügig". Es erlaube durchaus eine weite Auslegung der Dokumentationspflichten.
IG Metall will, dass der Arbeitsschutz im Vordergrund steht
Die Gewerkschaft IG Metall forderte hingegen, dass der Arbeitsschutz im Fokus einer neuen Regelung zur Arbeitszeiterfassung stehen müsse. Zugleich müsse es Spielräume für selbstbestimmte Zeitgestaltung geben. Den Arbeitgeberforderungen hielt Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban entgegen: "Die Arbeitszeiten massiv auszudehnen und die Ruhezeiten zu verkürzen, ist kein Beitrag zur Fachkräftesicherung." Wer über das jetzige gesetzliche Maß hinaus arbeiten lassen wolle, betreibe Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten. Zu lange Arbeitszeiten führten etwa zu mehr Krankheitsfällen.