Inklusion

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes braucht im Land noch Zeit

BZ-Plus Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Rechte verschaffen. Bei den Kommunen aber sind Kosten und Wirkung umstritten.  

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"Das hier war die alte, schlanke Version", sagt Hermann Kienle und legt ein achtseitiges Dokument auf seinen Tisch im Landratsamt Biberach. Bei dem Papier handelt es sich um eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis und der St. Elisabeth Stiftung aus dem Jahr 2015. Darin werden Unterkunft und Betreuung für Menschen mit Behinderung geregelt – knapp 2000 Plätze in mehr als 20 Einrichtungen der Stiftung. "Wenn man diesen ...

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Schlagworte: Hermann Kienle, Boris Palmer, Manfred Lucha

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