Die zulässige Miete für Sozialwohnungen in Weil wird jetzt flexibel berechnet
Die Miete für Sozialwohnungen orientiert sich in Weil am Rhein nun an der ortsüblichen Vergleichsmiete – mit einem Abschlag von 20 Prozent. Sie zu bestimmen, könnte der Verwaltung viel Arbeit machen.
Die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum wird in Weil am Rhein künftig nicht mehr als Festbetrag angegeben, sondern als Prozentsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete. ...