Praxisphasen sind Teil des Studiums

Duale Studiengänge sind nicht sozialversicherungspflichtig

Gute Nachrichten für Studenten von dualen Hochschulen und deren Arbeitgeber. In der Vergangenheit abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können rückerstattet werden.  

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Für Studierende der Dualen Hochschule ...iche Sozialversicherungspflicht nicht.  | Foto: Juri Junkov
Für Studierende der Dualen Hochschule gilt die gesetzliche Sozialversicherungspflicht nicht. Foto: Juri Junkov
Urteil des Bundessozialgerichts
Auslöser ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009. Darin wurde entschieden, dass bei praxisintegrierten dualen Studiengängen die Studierenden weder als gegen Arbeitsentgelt noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen sind. Leitsatz dieser Entscheidung ist, dass eine enge ...

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