Ein Recht auf Sicherheit bei Schnee und Eis gibt es nicht
Ein Münchner ist vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage auf Schmerzensgeld gegen eine Vermieterin gescheitert. Er war auf einem eisglatten Gehweg ausgerutscht.
Die Räumungspflicht hat Grenzen. Foto: dpa
Weil ein Mann in München auf einem eisglatten Stück Gehweg ausgerutscht war, wollte er Schadensersatz – und zog deshalb vor Gericht. Vor dem Bundesgerichtshof wurde seine Klage nun endgültig abgewiesen. Weder ...