Ein Urteil im Sinne von mehr Verbraucherschutz

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Zahlt ein Käufer zu viel an einen Bauträger, haftet dessen Geschäftsführer auch persönlich.  

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Kassiert ein Bauträger  mehr als fälli..., muss er an den Käufer zurückzahlen.   | Foto: gramespacher
Kassiert ein Bauträger mehr als fällig ist, muss er an den Käufer zurückzahlen. Foto: gramespacher
LÖRRACH. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Juli 2011, 23 U 87/09, entschieden, dass der Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft bei vorsätzlichen Verstößen gegen Schutzpflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dem Erwerber eines Bauträgervertrages persönlich haftet. Leistet ...

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