Wenn jemand eine Straftat begangen hat, muss er vor Gericht. Grundsätzlich findet ein Prozess öffentlich statt. Das heißt, dass jeder zuhören darf. Am Ende eines Prozesses verkündet der Richter das Urteil "im Namen des Volkes" und deshalb darf das Volk eigentlich auch anwesend sein. Es gibt aber Prozesse, bei denen keine Zuschauer oder Journalisten zugelassen sind, etwa wenn Jugendliche angeklagt sind. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Solche Prozesse finden dann nicht öffentlich statt, um Jugendliche vor den Blicken anderer Menschen zu schützen. Den Angeklagten soll es so leichter gemacht werden, wieder auf den richtigen Weg zurückzufinden.
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