Account/Login

Erklär's mir: Wann sind Prozesse nicht öffentlich?

Laetitia Bürckholdt
  • Di, 09. März 2010
    Erklär's mir

Wenn jemand eine Straftat begangen hat, muss er vor Gericht. Grundsätzlich findet ein Prozess öffentlich statt. Das heißt, dass jeder zuhören darf. Am Ende eines Prozesses verkündet der Richter das Urteil "im Namen des Volkes" und deshalb darf das Volk eigentlich auch anwesend sein. Es gibt aber Prozesse, bei denen keine Zuschauer oder Journalisten zugelassen sind, etwa wenn Jugendliche angeklagt sind. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Solche Prozesse finden dann nicht öffentlich statt, um Jugendliche vor den Blicken anderer Menschen zu schützen. Den Angeklagten soll es so leichter gemacht werden, wieder auf den richtigen Weg zurückzufinden.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 09. März 2010: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel