Bei einem Bürgerentscheid können Bürger über politische Fragen entscheiden, über die sonst nur der Gemeinderat eines Orts bestimmen darf. Zum Beispiel, ob ein neues Schwimmbad gebaut oder eine Straße repariert wird. Einen Bürgerentscheid gibt es, wenn die Bürger zuvor eine bestimmte Anzahl Unterschriften gesammelt haben oder der Gemeinderat sich dafür ausspricht. Damit nach dem Bürgerentscheid das gilt, was die Mehrheit der Bürger will, muss ihr Anteil mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten umfassen. Ein Bürgerentscheid gilt drei Jahre. Danach darf der Gemeinderat wieder entscheiden.
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