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Erlaubt oder nicht erlaubt?

Hannes Lauber
  • Mi, 29. Juli 2015
    Weil am Rhein

In Friedlingen führt eine widersprüchliche Beschilderung zu unerwarteten Knöllchen.

Dieser Hinweis fand sich noch am 1. Ju...zone in der Friedlinger Blauenstraße.   | Foto: Koschmieder
Dieser Hinweis fand sich noch am 1. Juni in der Parkbewirtschaftungszone in der Friedlinger Blauenstraße. Foto: Koschmieder

WEIL AM RHEIN. Als Michael Koschmieder am 1. Juni sein Auto in der Friedlinger Blauenstraße parkte, um auf die Tram umzusteigen, glaubte er alles richtig gemacht zu haben. Ein Schild neben seinem Parkplatz verkündete wörtlich, dass das "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" sei. Dennoch gab’s wenig später ein Verwarnungsgeld über 10 Euro.

Begründet wurde der Strafzettel damit, dass er vergessen habe, seine Parkscheibe zu stellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen. Denn seit dem 1. Dezember gilt in ...

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