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Es lohnt, Klauseln zu prüfen

Christian Wendel
  • Mo, 05. Dezember 2011
    Kreis Lörrach

     

EXPERTE ZUM THEMA: Verbraucherschutz beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger.

Christian Wendel  | Foto: Daniel Gramespacher
Christian Wendel Foto: Daniel Gramespacher

LÖRRACH. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 27. September (8 U 106/10) den Verbraucherschutz beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger gestärkt. Verschiedene für den Verbraucher ungünstige Klauseln in Bauträgerverträgen wurden vom Gericht für ungültig geklärt. Diese sollen nachfolgend dargestellt werden.

Abnahme von
Gemeinschaftseigentum
Erklärung des Erwerbers
im Übergabeprotokoll
Nachdem die Abnahme durch den Sachverständigen nicht anerkannt worden war, meinte der Bauträger, zumindest durch diese Klausel zu der von ...

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