Grundsatzurteil

Fall Hartmut Zapp: Kirche setzt ihren Standpunkt durch

Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.  

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Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht  | Foto: dpa
Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht Foto: dpa
Damit scheiterte der Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp aus Freiburg. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. ...

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