Freiburger Sozialrichter über Ämter und Pflegeheimkosten: "Klagen kostet bei uns nichts"
Wenn das Sozialamt für eine Unterbringung im Pflegeheim keinen Zuschuss zahlt, kann man sich an die Justiz wenden. Der Freiburger Sozialrichter Tore Bergmann über Behörden, Bedürftige und seine Arbeit.
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BZ: Herr Bergmann, die BZ hat kürzlich über den Fall einer Heimbewohnerin berichtet, bei der Zehntausende Euro Schulden beim Heimbetreiber aufgelaufen sind. Ihre Rente und ihr Vermögen reichen nicht aus, um die Kosten zu bezahlen. Das Sozialamt hilft zwei Jahre lang nicht aus, weil erst die Vermögensverhältnisse geklärt werden müssten. Dafür aber fehlen Dokumente. Das Sozialgericht Freiburg ist auch mit solchen Fällen konfrontiert. Wer klagt da gegen wen?
In solchen Situationen suchen praktisch immer die Pflegebedürftigen – also eine Bürgerin oder ein Bürger – gerichtlichen Rechtsschutz gegen einen Träger der Sozialhilfe, also einen Landkreis ...