Interview
Freiburger Strafrechtlerin argumentiert gegen Verschärfungen im Sexualstrafrecht
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Mi, 12. August 2020, 12:18 Uhr
Deutschland
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Münster das Strafrecht verschärfen. Die Freiburger Strafrechtlerin Tatjana Hörnle hält das für unnötig.
Hörnle: Die Einstufung als Verbrechen bedeutet, dass die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Heute beträgt die Mindeststrafe sechs Monate. Deshalb gilt der Missbrauch nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen.
Hintergrund: Bundesjustizministerin will ...