Freie Spitalwahl in beiden Basel beschlossen

Neuerung von 2014 an.  

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BASEL/LIESTAL (sda). Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt und Baselland gilt ab 2014 definitiv die freie Spitalwahl in beiden Kantonen. Dies haben die Regierungen beider Basel beschlossen. Die freie Spitalwahl gelte für sämtliche Spitäler, die sich in Basel-Stadt und Baselland auf den Spitallisten befinden, teilten die beiden Regierung nach einer gemeinsamen Sitzung mit. Den Patientinnen und Patienten erwachsen keine zusätzlichen Kosten.

Vielmehr gilt nach Regierungsangaben jeweils jener Preis, der zwischen den Tarifpartnern für den entsprechenden ...

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