Freie TV-Anbieter-Wahl: Wie reagieren im Kreis Lörrach die Wohnungsbaugesellschaften?
Vermieter dürfen ab Juli Kabelanschluss-Gebühren nicht mehr auf Mieter umlegen. Jeder Haushalt kann seinen TV-Empfang dann frei wählen. Was bedeutet das für Wohnbauunternehmen und Mieter?
Die Versorgung mit Kabelfernsehen über einen Mietshaus-Anschluss endet im Juni (Symbolbild). Foto: Britta Pedersen (dpa)
Ab Juli können alle Mieter selbst entscheiden, ob und bei welchem TV-Anbieter sie einen Vertrag abschließen wollen. Bislang konnten Vermieter einen Sammelvertrag für den Kabelanschluss eines Mietshauses abschließen und über die Nebenkosten anteilig auf alle Mieter umlegen. ...