Der Landkreis passt seine Freiwilligkeitsleistungen einmalig der Inflation an. Erstmals wird das 2024 ausgezahlt.
Die Richtlinien für die freiwilligen Leistungen des Landkreises Emmendingen für die Wohlfahrtspflege wurden im Jahr 2012 durch das Votum des Kreisrats neu geordnet. Seither werden die Zuschüsse für die Träger stets für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt, erst dann wird wieder ein ...