Polizeiabteilung im Rathaus Weil

Für effizientes Arbeiten ohne Unterbrechung bleibt die Polizeiabteilung im Rathaus Weil auch mal zu

Die Polizeiabteilung im Rathaus bleibt künftig an Dienstagen geschlossen. Ein Grund dafür sind personelle Engpässe. Ziel: effizienteres Arbeiten.  

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Die Polizeiabteilung führt auch aufgrund personeller Engpässe den Dienstag als einen Wochentag ohne Publikumsverkehr ein. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein/Bähr

Die Polizeiabteilung im Weiler Rathaus ist Teil des Rechts- und Ordnungsamts und übernimmt eine Vielzahl an kommunalen Aufgaben. Die Mitarbeitenden sind etwa Anlaufstelle bei Beschwerden im Bereich der Ordnungsverwaltung, für Gefahrenabwehr, erteilen Auskünfte zu Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren und erlassen Polizeiverfügungen und Anordnungen. Um die hohe Anzahl an Anfragen, die telefonisch, per E-Mail oder auch direkt vor Ort an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerichtet werden, schnellstmöglich und möglichst umfassend zu beantworten, wird es künftig einen Wochentag ohne Publikumsverkehr geben.

Damit soll auch der angespannten Personallage in der Abteilung Rechnung getragen werden. Bisher konnten Bürger dienstags von 8 bis 13 Uhr im Rathaus bei der Polizeiabteilung vorsprechen. Künftig gilt der Dienstag für diese Abteilung als Schließtag, teilt die Stadtverwaltung mit. Dieser Tag werde als "produktiver Tag im Backoffice" genutzt, wie Abteilungsleiterin Manuela Störk deutlich macht. "Wir versprechen uns dadurch eine effizientere Bearbeitung. Ohne Publikumsverkehr können wir ohne Unterbruch Akten bearbeiten, Berichte schreiben oder weitere interne Aufgaben erledigen", erklärt sie. Komplexe Fälle, weiß Störk, erfordern zudem eine intensive Prüfung und rechtliche Abwägungen. "Da hilft weniger Ablenkung natürlich sehr dabei, Fehler zu vermeiden."

Bei der Polizeiabteilung, zu deren Aufgabenbereiche auch der Gemeindevollzugsdienst und die Obdachlosenhilfe gehören, werden unter anderem sämtliche Fragen und Anträge in Sachen Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht sowie im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht bearbeitet.

Schlagworte: Manuela Störk
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