Für Geldwäsche gibt es eine Geldstrafe

BZ-Plus Ein 50-Jähriger hat sein Bankkonto für dubiose Geschäfte zur Verfügung gestellt – das kostet ihn 500 Euro.  

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In der Anklage ging es um Geldwäsche.   | Foto: Henning Kaiser (dpa)
In der Anklage ging es um Geldwäsche. Foto: Henning Kaiser (dpa)
LAHR. War es Gutgläubigkeit, war es Gleichgültigkeit, war es Leichtfertigkeit, war es der Wunsch, schnell und ohne großen Aufwand "Geld zu verdienen"? Oder war es ganz einfach nur Dummheit? Diese Frage ...

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