"Fußgänger hat keine Knautschzone"
37-Jähriger muss Geldstrafe zahlen, weil er beim Rückwärtsfahren einen Passanten übersehen hat / Berufung gescheitert.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (sus). Reicht es als Autofahrer aus, sich beim Rückwärtsfahren nur über die Rückenlehne zu beugen und auf einen Blick in den Rück- und Seitenspiegel zu verzichten? Nein, befand Richter Johannes Daun vom Landgericht Waldshut- Tiengen und verwarf die Berufung des 37-jährigen Angeklagten mit Einschränkung als unbegründet.
Der Autofahrer hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen von September 2014 Berufung eingelegt. Das Urteil damals: 30 Tagessätze à 45 Euro und ein Monat ...