Gefängnis wegen Vergewaltigung
Revisionsverhandlung: Landgericht verurteilt 33-Jährigen.
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WALDSHUT-TIENGEN (mae). Vier Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung: Zu dieser Strafe verurteilte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts einen 33 Jahre alten Steinmetz aus dem südlichen Schwarzwald in einer Revisionsverhandlung. Im September vorigen Jahres hatte das Landgericht den Mann wegen Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau im Dezember 2000 in Waldshut zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Wegen eines Verhandlungsfehlers hatte der Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Das BGH hatte den Fall zur neuerlichen Verhandlung wieder nach Waldshut zurückverwiesen. Der 33-Jährige sitzt derzeit eine ...