Geisterradler und Handyverbot

Auch Radfahrer verhalten sich im Straßenverkehr nicht immer richtig – die Lahrer Stadtverwaltung gibt Tipps und Hinweise.  

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Verboten! Der Gehweg ist  Fußgängern vorbehalten.   | Foto: Stadt Lahr
Verboten! Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Foto: Stadt Lahr

LAHR (BZ). In der Reihe"Miteinander statt gegeneinander" der Stadt Lahr zum Thema Verhalten im Straßenverkehr geht es in diesem Teil um das Verhalten der Radfahrer.

Geisterradler
In Lahr sind laut der Pressemitteilung Geisterradler häufig entlang der B 415 zwischen Max-Planck-Straße und Alte Bahnhofstraße zu beobachten. Beim Verlassen der Max-Planck-Straße biegen sie meist an der Fußgängerampel auf den Geh- und Radweg und befahren ihn in falscher Richtung. Gefahrensituationen ergeben sich dann an den Einmündungen Schützenstraße und Werderplatz, auf dem dazwischenliegenden schmalen Radweg entlang der Schutter sowie an den Ein- und Ausfahrten beim Rewe.
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